Initiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» auch Konzernsverantwortungsinitiative (KVI)
Aus Sicht von Bundesrat und Parlament gehen insbesondere die Haftungsregeln der Initiative zu weit. Die Initiative führt zu Rechtsunsicherheit und gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand. Neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung müssen international abgestimmt sein. So sieht es der indirekte Gegenvorschlag vor.
Worum geht es?
Am 10. Oktober 2016 ist die Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“ eingereicht worden. Sie verlangt, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland respektieren müssen. Der Bundesrat räumt der Einhaltung der Menschenrechte und dem Schutz der Umwelt einen hohen Stellenwert ein. Die Forderungen der Initianten gehen ihm jedoch insbesondere im Bereich der Haftungsregelung zu weit. Deshalb unterstützt er den indirekten Gegenvorschlag des Parlaments. Dieser tritt jedoch nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und ein allfälliges Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag scheitert.