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Wider die sukzessive Einschränkung der freien Meinungsäusserung

Die sukzessive Einschränkung der freien Meinungsäusserung mithilfe des Strafrechts nimmt in der Schweiz immer totalitärere Züge an und ist zutiefst unfreiheitlich. Gerade im Zeitalter der Technologie und der Digitalisierung dürfte sich die vorgesehene Verschärfung zu einem Denunziantensystem entwickeln, wie es die DDR einst praktizierte.

Die beabsichtigte Erweiterung der Antirassismusstrafnorm ist das falsche Weg, betroffene Minderheiten zu schützen. Vor 25 Jahren führte der Gesetzgeber – notabene mithilfe der SVP – diesen neuen Straftatbestand ein, um das Rückzugsgebiet von potenziellen Holocaustleugnern zu bekämpfen.

Wenn jetzt also plötzlich blöde Sprüche, Witzchen und Cartoons über LGTB bis zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe führen sollen, schiesst die Absicht des Parlaments weit übers Ziel hinaus. Werden weitere Sonderrechte für Alte, Dicke, Behinderte oder gar Klimaleugner folgen? Jeder Mensch kann sich einer Minderheit zuordnen.

Weil all diese Strafverfahren (Extremismus) von Amtes wegen dem Inlandgeheimdienst gemeldet werden müssen, werden geäusserte Meinungen oder tatsächliche Entgleisungen registriert, dem Bund gemeldet und der Betroffene zum Staatsfeind erklärt. Die Registrierung wird auch durchgeführt, wenn Strafverfahren nach Anhandnahme eingestellt werden, nicht mal zur Anklage kommen oder der Beschuldigte freigesprochen wird. Gerade linksradikale Gruppen missbrauchen gerne die Justiz für ihre politischen Zwecke, um ihre Gegner einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Solche Zustände müssen wir am 9. Februar 2020 an der Urne mit einem Nein beantworten.

Übrigens behaupte ich, dass viele Parlamentarier nicht gewusst haben, dass inskünftig bei Gesetzesverstössen (Schwulenwitzchen, Cartoons) der Staat einschreitet und Menschen zu Staatsfeinden erklärt. Deshalb habe ich diese Woche eine Eingabe bei der Geschäftsprüfungskommission des Parlaments gemacht (jene Kommission, welche die Arbeit der Sicherheitsbehörden überwacht) mit dem Hinweis, dass wir es auf keinen Fall so weit kommen lassen dürfen.

Dieser Beitrag erschien am 30. Nov. 2019 als Leserbrief im Zürcher Unterländer

Auf zensurgesetz-nein.ch finden sie die Argument des Neinkomitees mit prominenten SVP Mitgliedern

 

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