Mitmachen
Artikel

Ratsbericht von der Kantonsratssitzung vom 30.3.2020

Die Kantonsratssitzung vom 30. März 2020 wird allen Kantonsräten wohl ihr Leben lang in Erinnerung bleiben, sei dies wegen den äusserst wichtigen Geschäften aber auch wegen den ganzen Umständen. Behandelt wurden zwei Anträge von Regierungsrat und Geschäftsleitung im Sinne von Notstandsmassnahmen gemäss Artikel 72 unserer Kantonsverfassung.

Ein geschichtsträchtiger Tag im Leben des Zürchers Kantonsrats

Nach zwei Wochen Ratspause, tagte der Kantonsrat wieder. Diesmal in der extra vorbereiteten Halle 7 in der Messe Zürich. Der Eingangskontrolle folgt der Weg durch das stille Gebäude zu den Fraktionsräumen. Schon seltsam, wenn man an die Züspa denkt und wieviel Leben und Farbe dann in diesen heute leeren und eher trostlosten Hallen sind.  

Vor der Ratssitzung findet die Fraktionssitzung statt. Unser Fraktionspräsident Martin Hübscher erläutert den Anwesenden das Geschehen der letzten beiden Wochen sowie den weiteren Ablauf und lobt dabei den SVP Regierungsrat Ernst Stocker. Nach der kurzfristig abgesagten Kantonsratssitzung vom 16. März, haben die Fraktionspräsidenten eine gemeinsame Medienmitteilung zu den wirtschaftlich-politischen Handlungsoptionen des Kt. ZH angesichts der Corona Krise verfasst.

Bereits einen Tag später habe Stocker und sein Departement dem Regierungsrat sowie allen Fraktionspräsidenten via Telefonkonferenz das Geschäft KR 102/2020 (Massnahmen des Kt. ZH zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastung aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus) vorgelegt. Grundsätzlich müssten Notstandsmassnahmen per Verfassung nicht durch den Kantonsrat bewilligt werden. Es sei aber wichtig, dass die Massnahmen und die kommende Konsequenzen von allen Parteien langfristig getragen werden und so auch ein Zeichen gesetzt wird. Das Hilfspaket sorgt für Sicherheit. Das Notrecht ist nun zwingend, muss aber so schnell wie möglich wieder ein Ende haben. 

In den Medien und auch von einzelnen Mitgliedern wurde immer wieder diskutiert, ob der Kantonsrat tagen soll / darf oder nicht. Die Züricher Regierungspräsidentin Carmen Walker-Späh hat es meiner Meinung nach treffend gesagt: «Das Leben in der Schweiz und Zürich steht zu einem grossen Teil still. Als Regierungspräsidentin, freue ich mich, dass Sie heute tagen. Um nämlich die dringlichen Geschäfte zu beraten. Fest davon überzeugt, dass die demokratischen Institutionen in einer ausserordentlichen Lage, sofern die vorgegebenen sicherheitsrelevanten Massnahmen eingehalten werden, weiterhin funktionieren müssen». Diesem Votum kann ich mich persönlich nur anschliessen. Meiner Meinung nach ist es unsere Pflicht, als gewählte Kantonsräte und in dieser ausserordentlichen Lage noch umso mehr. Die drei Gewalten müssen auch in so einer Situation funktionieren. Dass Mitglieder, welche jedoch zu einer der Risikogruppen, gehören an der Ratssitzung nicht anwesend sind, ist wohl klar.

An der Ratssitzung meldeten sich hauptsächlich die jeweiligen Fraktionspräsidenten zu Wort. In der aktuellen Lage haben alle das gleiche Ziel. Jetzt braucht es Vertrauen gegenüber der Regierung. «Führen durch unsere Exekutive. Wir als Legislative haben eine Nebenrolle», wie unser Parteipräsident Beni Fischer sagt. Das heisst aber nicht, dass man nicht kritisch sein darf und soll und dass das eine oder andere hinterfragen werden soll. Dank der bisherigen bürgerlichen Politik haben wir heute zum Glück die nötigen finanziellen Möglichkeiten. Es ist allen bewusst, auch wenn die Corona Krise vorbei ist, werden die Herausforderungen für die Wirtschaft nicht weniger.

Auch einig waren sich alle Fraktionen, dass die herausragenden Leistungen im Gesundheitswesen, bei den Schulen und sämtlichen Blaulichtorganisationen äusserst lobenswert seien. Die Arbeit aller wurden durch die Fraktionssprecher in ihren Voten herzlich verdankt.

Die SVP Fraktion hat beiden Geschäften zugestimmt. Beim zweiten Geschäft (103/2020) jedoch mit der Anmerkung, dass sie den Ansatz, dass die Gemeinden handeln können, grundsätzlich unterstützt. Die SVP verlangt aber mit Nachdruck anstelle einer (Not)Verfügung eine (Not-)Verordnung, in der die demokratische Aufsichtspflicht der Gemeindelegislativen verankert und der Umfang der Kompetenzausweitung klar definiert und begrenzt eingeschränkt wird, das Versammlungsverbot der Gemeindeparlamente ist aufzuheben.

Regierungsrat Ernst Stocker schliesst sein Votum wie folgt ab:

«Ich freue mich, dass heute alle am gleichen Strick ziehen und auch sogar in die gleiche Richtung».

Worum geht es in den beiden Anträgen?

KR 102 / 2020: Genehmigung der Massnahmen des Kantons Zürich zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus

Massnahmen: 

  • Die Zürcher Kantonalbank und die weiteren Geschäftsbanken im Kt. Zürich werde aufgefordert, ihre Kunden möglichst selbständig mit Liquidität zu versorgen. Unter der Führung der ZKB wird ein Konsortium Zürcher Geschäftsbanken gebildet. 
  • Zugunsten der Geschäftsbanken ist eine Kreditausfallgarantie im Umfang von CHF Mio. 425 zu bewilligen.
  • Fristerstreckung zur Einreichung der Steuererklärung 2019 von 31. März auf 31. Mai 2020.
  • Anpassung provisorischer Steuerrechnungen aufgrund Verluste bezüglich Auswirkungen Corona.
  • Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist für Steuerrechnungen.
  • Alle Körperschaften der öffentlichen Hand (Kanton, Gemeinden etc.) sind daran gehalten die Liquiditätssituation von Lieferanten als auch Bezüger von Leistungen zu erleichtern. Kreditoren sind möglichst umgehend auszulösen und auf die Zahlungsfrist von 30 Tagen zu verzichten. Debitoren sei die Zahlungsfrist auf 120 Tage zu erstrecken. 
  • Eine zusätzliche Entnahme aus dem Lotteriefonds soll die bisherigen Beiträge aufstocken, um gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, die nun ausserordentlich betroffen sind. Zusätzliche Mittel: 28 Mio.
  • Die Gemeinde sind aufgefordert, Sozialhilfegesuche schnell und einfach zu behandeln.
  • Zur Abfederung von drohenden Notlage von Selbständigerwerbenden werden 15 Mio. Franken bewilligt, welche aus der ZKB Jubiläumsdividende stammt.
  • Die Finanzdirektion richtet für betroffene Unternehmen und Selbständigerwerbende eine beratende Hotline ein

KR 103/2020: Genehmigung der Ermächtigung der Gemeindevorstände zur Ergreifung von Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus

  • Für die Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung 2 (Veranstaltungsverbot z.B. wie für Parlamente, Gemeindeversammlung etc.) sind die Vorstände der Gemeinden zu ermächtigen, Entscheide in Abweichung zu den §§ 15 und 30 GG sowie zu den jeweiligen Gemeindeordnungen und kommunalen Erlassen anstelle der Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamente zu treffen.
  • Das Gemeindeamt ergänzt die bestehende Hotline der Finanzdirektion, für Beratungen der Gemeinden.
Artikel teilen
Themen
Kategorien
mehr zum Thema
Artikel
Artikel teilen
20.04.2020, von Romaine Rogenmoser
Beim Regierungsratbeschluss 281 (RRB 281) geht es um die Ermächtigung der Gemeindevorstände zur Ergreifung von Massnahmen zur... mehr lesen
Artikel
Artikel teilen
27.03.2020, von Daniela Rinderknecht
Daniela Rinderknecht (Bäuerin, Kantonsrätin, Schulpflegerin) ist Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern (3. Klasse und 2. Kindergarten) und... mehr lesen
weiterlesen
Kontakt
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:

Diese Seite teilen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden