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Das Trauerspiel – Frau Fehr kastriert das Parlament

Beim Regierungsratbeschluss 281 (RRB 281) geht es um die Ermächtigung der Gemeindevorstände zur Ergreifung von Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Belastungen aufgrund der Anordnungen zur Eindämmung des Coronavirus (COVID-19); Notstandsmassnahmen gemäss Art. 72 der Kantonsverfassung. Damit werden die Gemeindeversammlungen und Gemeindeparlamente entmachtet. Eine neue Beurteilung dieser Massnahme erfolgt, sobald dies notwendig erscheint. Romaine Rogenmoser schreibt „Dies ist ein Züriputsch von oben“.

„Mächtig ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet»

sagte schon der deutsche Staats- und Volksrechtler Carl Schmitt (1888 – 1985), der ordnungspolitisch ein Verfechter von «mehr Staat» war.

Dieses Zitat könnte aber gerade so gut von Jacqueline Fehr stammen. Die Dame hat es begriffen, wie man am schnellsten zur absoluten Macht kommt. Unter dem Deckmantel des Notstandes wird mit ihrer Verordnung das Parlament bzw. die Gemeindeversammlung ausgeschaltet. 

Aber wenigstens die SVP Fraktion war immun gegen diese Lex Jacqueline und hat geschlossen gegen ihre Verordnung gestimmt, auch wenn sie so den demokratischen Super-Gau nicht verhindern konnte.

Die Aufgabenstellung für Frau Fehr war denkbar einfach: sie sollte den RRB 281 in eine passende Form bringen. Schlimm genug, dass sie nicht wie unser Finanzdirektor Ernst Stocker schon an der letzten Sitzung ein vernünftiges Papier präsentiert hat, nein, ganz offensichtlich ignorierte Frau Fehr – zum wiederholten Male – den Auftrag des Parlaments. Dies ist inakzeptabel und gehört sankioniert.

Ganz abgesehen davon ist es definitiv KEINE SVP Politik, dass die Grundpfeiler unserer direkten Demokratie – die Gewaltenteilung – so schnell preisgegeben werden. In Notsituationen Notrecht anzuwenden, macht durchaus Sinn. Nur: der wahre Beweggrund hinter diesem Schachzug war von Anfang an «mehr Macht dem Staat und der Verwaltung». Notstandsmassnahmen sollten auf die Behebung eines Notstandes hinzielen – im aktuellen Fall konkret auf die Eindämmung des Virus. Der Notstand bezieht sich also vielmehr auf Fragestellungen wie: «Haben wir genügend Intensiv-Betten, was ist mit Schutzmaterial, braucht es Ausgangssperren etc.»?

Alle anderen Fragestellungen, wie z.B. die Wirtschaftshilfe sind nachgelagert und können durchaus durch den Gesetzgeber beantwortet werden. Nur leider schaffte es Frau Fehr, die allgemeine Panik auszunutzen und mit demselben Abwasch die gesetzgebende Gewalt und deren Kontrollfunktion auszuhebeln, indem man der Exekutive freie Hand lässt – noch dazu bis zum St. Nimmerleinstag. Wer jetzt darauf vertraut hat, dass ein Parlamentarier verstanden hat, weshalb er gewählt wurde, nämlich um Gesetze zu mache, wurde leider eines Besseren belehrt. Mit Ausnahme der SVP haben alle Kantonsparlamentarier ihren Job nicht gemacht und so auf einen Schlag alle Gemeindeparlamente und Gemeindeversammlungen ihrer Kompetenzen und zentralen Aufgaben beraubt. 

Einzige die SVP-Fraktion hat hier also ein klares Zeichen gesetzt und gezeigt, für welche Werte sie jetzt und in Zukunft einstehen wird – eine sabotierte Verfassung gehört klar nicht dazu.

Aber spätestens in einem Jahr wird man sich verwundert die Augen reiben – dann, wenn die Gemeindefinanzen dermassen aus dem Lot geraten sind, dass man vermutliche mit neuem Notrecht die Verfassung aushebeln wird.

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SVP Kantonsrätin, Gemeinderätin (Parlament), Geschäftsprüfungskommission (ZH)
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